Joined Public-Private Proposals

Mit dieser Förderlinie soll es Firmen in Bayern und Kalifornien ermöglicht werden, über eine Kooperation mit antragsberechtigten Einrichtungen aus Bayern Anträge für einen projektbezogenen Wissenschaftleraustausch bei BaCaTeC zu stellen. Derzeit ist die Beteiligung von max. einer Firma pro Forschungsprojekt vorgesehen. Eine Beteiligung von Firmen ist sowohl auf bayerischer als auch auf kalifornischer Seite möglich, wobei mindestens ein Projektbeteiligter (aus Bayern) antragsberechtigt sein muss und ein weiterer Projektpartner in Kalifornien ansässig sein muss. Die antragsberechtigten Einrichtungen in Bayern sind hier aufgelistet.

Matching-Prinzip

Die bei Antragstellung geforderte Beteiligung von Firmen aus der Industrie an BaCaTeC-geförderten Projekten liegt bei mindestens 50 Prozent der für das Projekt erforderlichen Gesamtsumme. Davon können bis zu 10 Prozent der Firmenbeteiligung als Infrastrukturkosten geltend gemacht werden – also 5 Prozent der genehmigten Antragssumme (= 10 % von 50 %). Der Rest, also 90 Prozent der Industriebeteiligung, muss eine Beteiligung an den für das Projekt erforderlichen Reisekosten sein. Die letztlich geforderte Industriebeteiligung orientiert sich dann an der Höhe der bewilligten Mittel.

Einzelbestimmungen

Die Beteiligung der Firma muss bei der Abrechnung der Haushaltsstelle gegenüber nachgewiesen werden. Dieser Nachweis bildet die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung.

Anspruch auf durch die Kooperationen entstehende „intellectual property“ erhebt BaCaTeC nicht. Ein diesbezügliches Abkommen ist jeweils in einem gesonderten Vertrag zwischen den wissenschaftlichen Kooperationspartnern zu regeln. Bei Antragstellung ist zu erklären, dass eine solche vertragliche Regelung vorliegt.

Das Programm bleibt vorerst auf das reguläre Förderprogramm von BaCaTeC (projektbezogener Wissenschaftler-austausch) mit den dort geltenden Regeln beschränkt. Insbesondere können also auch hier nur Reisemittel beantragt werden.

Im Falle einer Beteiligung von Firmen ist das gesonderte Antragsformular für Joined Public-Private Proposals zu verwenden. Zum Antragsformular.

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